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   BFH, 27.01.2006 - II B 116/04   

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https://dejure.org/2006,13487
BFH, 27.01.2006 - II B 116/04 (https://dejure.org/2006,13487)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2006 - II B 116/04 (https://dejure.org/2006,13487)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - II B 116/04 (https://dejure.org/2006,13487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; AO 1977 § 181 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 79a Abs. 2 S. 2, Abs. 4
    Gerichtsbescheid - Berichterstatter

  • datenbank.nwb.de

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid des Berichterstatters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.07.2005 - II R 10/04

    Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

    Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 116/04
    Denn der Senat hat bereits im Urteil vom 12. Juli 2005 II R 10/04 (BFH/NV 2006, 228, unter II. a), das in einem Verfahren zwischen dem Kläger und dem für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt ergangen ist, die Anwendbarkeit des § 181 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO 1977) auch für den Fall bejaht, dass der Nichteintritt der Festsetzungsverjährung beim Folgebescheid auf der Einlegung eines Rechtsbehelfs (§ 171 Abs. 3a AO 1977) beruht.
  • BFH, 03.11.1993 - II R 77/93

    Gegen nach § 79a Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 FGO vom Vorsitzenden oder Berichterstatter

    Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 116/04
    Sie ist nicht statthaft, weil gegen einen Gerichtsbescheid des Berichterstatters nur der Antrag auf mündliche Verhandlung gegeben ist (§ 79a Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; vgl. auch BFH-Beschluss vom 3. November 1993 II R 77/93, BFHE 172, 319, BStBl II 1994, 118).
  • BFH, 17.03.2009 - X B 18/09

    Anfechtung eines Gerichtsbescheids - Maßgeblichkeit des Geschäftsverteilungsplans

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid des Berichterstatters ist nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 II B 116/04, BFH/NV 2006, 908).
  • BFH, 17.03.2009 - X S 5/09

    Anfechtung eines Gerichtsbescheids - Vertretungszwang für einen Antrag auf

    b) Aus diesem Grund ist auch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid des Berichterstatters nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 II B 116/04, BFH/NV 2006, 908).
  • FG Nürnberg, 04.05.2006 - IV 354/04

    Bindungswirkung eines für Zwecke der Erbschaftsteuer erlassenen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH-Urteil v. 12.07.2005 II R 10/04, BFH/NV 2006, 228 ; BFH-Beschluss vom 27.01 .2006 II B 116/04, BFH/NV 2006, 908 ) endet die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 3a AO bei Anpassung des Folgebescheids an einen unwirksamen Grundlagenbescheid erst mit Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den bereits gegen den ursprünglichen Erbschaftsteuerbescheid eingelegten Rechtsbehelf.
  • FG Nürnberg, 23.07.2008 - 3 K 1229/07

    Keine Änderung von Grundlagenbescheiden nach § 174 Abs. 4 AO bei irrtümlicher

    § 181 Abs. 5 AO ist auch anwendbar, wenn der noch ausstehende Ablauf der Festsetzungsfrist beim Folgebescheid darauf beruht, dass gegen diesen ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist (§ 171 Abs. 3a AO; BFH-Beschluss v. 27.01.2006 II B 116/04, BFH/NV 2006, 908).
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